Studienfinanzierung

 

Kosten des Studiums

Vielerorts ist ein Studium beziehungsweise eine Weiterbildung nicht kostenfrei. In vielen Bundesländern müssen, nicht nur Langzeitstudierende sondern auch Studienanfänger, Studiengebühren zahlen außer man betreibt ein Online- oder Fernstudium. Die allgemeinen Studiengebühren liegen bei 500€ pro Semester. Man kommt also nicht darum herum das Thema Studiengebühren in seine Studienpläne mit aufzunehmen. Hinzu kommen Kosten für das Wohnen (Miete und Nebenkosten), wenn man in einer anderen Stadt studiert, zum Beispiel für die Ausbildung Berlin wählt. Dazu kommen Kosten für Ernährung, Fahrtkosten, Kleidung, Kommunikation, Lernmittel, Versicherung, Arztkosten und Freizeitgestaltung.


Finanzierungsmöglichkeiten

Kindergeld

Studierende unter 25 Jahren haben einen Anspruch auf Kindergeld. Der Betrag liegt zwischen 164 und 195 Euro und soll den Lebensunterhalt des Kindes mitfinanzieren. Das Kindergeld wird an die Eltern ausgezahlt.
sollten die Eltern keine oder nur unregelmäßige Unterhaltszahlungen leisten, kann das Kind die Auszahlung auf das eigene Konto beantragen.

BAföG

Wenn die Eltern nicht genügend Geld haben um ihre Kinder während des Studiums finanziell zu unterstützen, besteht die Chance BAföG zu beziehen. Der Höchstsatz für die staatliche Förderung, bei Studierenden mit eigenem Haushalt, liegt bei 643 Euro im Monat. Die Hälfte des Geldes wird als Darlehen vergeben,
muss also später zurückgezahlt werden. Wer zu Studienbeginn bereits über 30 Jahre alt ist,
hat nur unter besonderen Umständen, Anspruch auf BAföG. Die Förderung ist während des gesamten Studiums gewährleistet, in so fern die Regelstudienzeit eingehalten wird. Wenn die Regelstudienzeit überschritten wird treten Einzelfallregelungen in Kraft.

Unterhaltsanspruch gegen die Eltern

Die Eltern sind verpflichtet eine angemessene Berufsausbildung ihres Kindes zu finanzieren.
Die Unterhaltspflicht geht dem Anspruch auf BAföG immer vor. Bei jedem BAföG Antrag wird das Einkommen der Eltern mit angegeben. Wenn die Eltern in der Lage sind ihre Kinder finanziell zu unterstützen wird der entsprechende Betrag auf das BAföG angerechnet. Wenn die Eltern sich weigern den Unterhalt zu zahlen,
kann der Studienanfänger eine Vorauszahlung beantragen und die nötigen Schritte zur Überprüfung der Zahlungsverpflichtung der Eltern in die Wege leiten.

Studienbeitragsdarlehen

Allgemeine Studiengebühren können durch spezielle Darlehen vorfinanziert werden.
Diese Darlehen unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern. Zinssätze, Obergrenzen und Einkommensgrenzen für die Rückzahlung der Darlehen können hierbei relevant für die Wahl des richtigen Studienortes sein.

Bildungskredit

Ab dem 3. Semester eines Bachelor Studienganges und dem 5. Semester anderer Studiengänge, ist es möglich einen Bildungskredit zu beantragen. Der Bildungskredit beträgt 100 bis 300 Euro im Monat und wird maximal 24 Monate lang gezahlt.

Wohnkostenzuschuss

Bei bestehendem BAföG Anspruch und Wohnen bei den Eltern, kann ein Wohnkostenzuschuss bezogen werden. Die Voraussetzung ist, dass die Wohnkosten nicht durch Unterhaltszahlungen oder die Aufnahme eines Jobs gedeckt werden können. Die Aufnahme eines Jobs, während der Ausbildungszeit, wird gefordert.