Krankenversicherung
Aufgaben der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist eine Vorsorge für eine finanzielle Absicherung im Zustand der Arbeitsunfähigkeit. Sie ist die Grundlage für alle Kostenverrechnungen entsprechend der kassenspezifischen Leistungskataloge. Bei Erkrankungen, Mutterschaft und Behandlungen nach Unfällen werden anfallende Kosten teilweise oder komplett übernommen. Weitere Angebote sind unterschiedliche Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der Altersgruppe, die durch Krankenkassen komplett oder z.T. finanziert werden. Weiterhin werden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Arbeitskraft gefördert.
Entwicklung der Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung wurde bereits unter Bismarck eingeführt. Arbeiter mit meistens geringem Einkommen sollten für den Staat gewonnen werden. 1911 wurden die Angestellten in die Versicherungspflicht integriert. Dagegen für Personen mit höherem Einkommen und Selbstständige lockten private Krankenversicherungsunternehmen mit niedrigen Einstiegsbeiträgen. Das rechnet sich für jüngere Versicherte. Mit zunehmendem Alter steigen die gesundheitlichen Risiken und ebenfalls die Beiträge.
Mitgliedschaft in gesetzlichen Krankenversicherungen
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert, anders als die Private Krankenversicherung, auf dem Solidarprinzip. Jeder zahlt entsprechend seinem Einkommen unabhängig vom Alter prozentual den gleichen Beitrag. Die Versicherungspflicht besteht für Arbeitnehmer unterhalb einer definierten Einkommensgrenze, Bezieher von Ersatzeinkünften (z.B. Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld II), Studenten und Familienangehörige, die den Bedingungen der Familienversicherung entsprechen. Künstler haben mit der Künstlersozialversicherung Sonderregelungen. Es besteht vor allem für Selbstständige die Möglichkeit, freiwillig die Krankenversicherungspflicht fortzuführen.
Der Gesundheitsfonds
Wurden vor dem 1. Januar 2009 die Krankenkassenbeiträge direkt an die angegebenen Krankenkassen abgeführt, erhält nun der Gesundheitsfonds die finanziellen Leistungen. Die Einnahmen davor bestanden aus den Beiträgen, die zu überwiegend gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet wurden. Jetzt sollen Zuzahlungen bei dem Leistungsspektrum die Lohnnebenkosten senken und einen gesundheitsbewussten Lebensstil fördern. Jedoch wird durch alle Zuzahlungsbestimmungen und die Praxisgebühren keine Krankenkostensenkung, wie erwartet, erreicht. Eher wird der Arztbesuch aus Geldmangel verzögert und die medizinischen Behandlungen sind mitunter aufwendiger.
Gesetzliche Krankenkassen
Sie unterscheiden sich in vier Gruppen. Da existieren für jedes Bundesland die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Hinzu kommen neun Ersatzkassen (EK) und die Innungskrankenkassen (IKK). Erweitert wird das Krankenkassensystem mit den unzähligen Betriebskrankenkassen (BKK). Es werden immer wieder Forderungen laut, dieses System zusammen zu schrumpfen, um Verwaltungskosten in Größenordnungen zu sparen und bessere Übersichtlichkeit zu erreichen.
Die Krankenkassenwahl
Bei der Entscheidung für die eigene Krankenkasse waren ehemals die unterschiedlichen Beitragssätze ausschlaggebend. Das wurde durch den Einheitsbeitragssatz relativiert. Jedoch gibt es durchaus verschiedene Kriterien, die bei der Auswahl für sich sprechen. Vorrang hat für viele die Erreichbarkeit im Bedarfsfall. Dann unterscheiden sich Leistungsangebote und Bonusprogramme. Beitragsrückerstattungen und Prämienauszahlungen können weiterhin für die Entscheidung wichtig sein. Vorbehaltloses Vertrauen in die gewählte Krankenkasse ist für jeden Krankenversicherten wichtig.