Besonderheiten bei einer Krankentagegeld-Versicherung
Eine zusätzliche Absicherung für den Fall einer schweren Erkrankung ist für alle Berufsgruppen empfehlenswert. Eine Krankentagegeld-Versicherung schützt Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Geschäftsführer vor finanziellen Einbußen beim Auftreten eines schweren Krankheitsfalles.
Wie bei allen anderen Versicherungen auch, gibt es bei der Krankentagegeld-Versicherung einige Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Ein großes Risiko das bei fast allen Anbietern einer Krankentagegeld-Versicherung besteht, ist die mögliche Kündigung der Krankentagegeld-Versicherung durch die Versicherungsgesellschaft. Werden vom Versicherten zu oft Leistungen aus der Krankentagegeld-Versicherung in Anspruch genommen, kann diese in den ersten drei Jahren vom Versicherer ohne eine genaue Angabe von Gründen gekündigt werden.
Gerade für Freiberufler und Selbstständige ist es wichtig, sehr schnell nach dem Eintreten eines Krankheitsfalles Leistungen aus der Krankentagegeld-Versicherung zu beziehen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmer besteht für diese Berufsgruppe vom ersten Tag einer Krankheit an, ein Verdienstausfall. Deshalb ist es für diesen Personenkreis möglich, den Beginn der Zahlung von Leistungen aus der Krankentagegeld-Versicherung selbst zu bestimmen. Diese können bereits nach drei Krankheitstagen vom Versicherer gewährt werden, allerdings ist so eine kurzfristige Absicherung eines bestehenden Leistungsanspruches sehr kostenintensiv. Gerade für Existenzgründer ist aber ein Leistungsausfall eine massive finanzielle Belastung, dass die Absicherung dieser geringen Wartezeit in der Krankentagegeld-Versicherung notwendig ist.
Für Existenzgründer gibt es bei vielen Versicherungsgesellschaften Höchstbeträge, die in der Krankentagegeld-Versicherung abgesichert werden dürfen. Dieser Höchstbetrag liegt oft bei 70 Euro pro Krankentag.
Eine andere Besonderheit in der Krankentagegeld-Versicherung besteht darin, das einige Versicherungsgesellschaften Versicherten die im Angestelltenverhältnis tätig sind, die Möglichkeit bieten, bei einer Gehaltserhöhung auch die Summe des versicherten Krankentagegeldes zu erhöhen.
Diese Anpassung des Krankentagegeldes kann innerhalb von zwei Monaten bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Für die Gewährung dieser Anpassung wird auf eine Gesundheitsüberprüfung verzichtet.
Generell erfolgt eine Anpassung der finanziellen Leistungen aus einer Krankentagegeld-Versicherung in unregelmäßigen Abständen auch ohne Antrag des Versicherten. Diese geringe Erhöhung entspricht der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung.