Wissenswertes über die Krankenhauszusatzversicherung


Wenn man gesetzlich krankenversichert ist, hat man die Möglichkeit mit einer Krankenhauszusatzversicherung den Versicherungsschutz aufzubessern. Für Leute, denen die Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreichen, empfiehlt sich der Abschluss dieser Versicherung. Kinder und Ehepartner sind nicht mitversichert. Die Kosten von dieser Zusatzversicherung hängen vom Geschlecht, vom Gesundheitszustand, vom Eintrittsalter und vom Leistungsumfang ab. Normalerweise verlangen die Versicherer vor einen Vertragsabschluss vom Antragsteller eine Gesundheitsprüfung. Alle Gesundheitsfragen sollte man wahrheitsgemäß beantworten und nichts verschweigen. Viele Versicherer lehnen Antragsteller ab wenn sie schwerwiegende Vorerkrankungen haben. Die Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung werden zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Krankenhaus abgerechnet. Der Versicherte übergibt in der Klinik seine Versicherungskarte, die alle Details dieser Versicherung enthalten.

Wer bietet Krankenhauszusatzversicherungen an?

Bei vielen großen Versicherungsunternehmen kann man diese Versicherung abschließen.
Bevor man eine Krankenhauszusatzversicherung abschließt, vergleicht man am besten Tarife und Leistungen von den Versicherungen. Auch lohnt sich ein Zahnzusatzversicherung Vergleich. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel den Vergleichsrechner Zahnzusatzversicherung.

Die wichtigsten Leistungen von Krankenhauszusatzversicherungen:


Der Versicherte hat freie Krankenhauswahl und kann sich eine komfortable Unterbringung im Krankenhaus aussuchen und erhält zum Beispiel, bei einer Zweibettbelegung hundert Prozent der Kosten erstattet. Die unfallbedingten Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus werden erstattet. Bei einen Unfall im Ausland übernimmt die Krankenhauszusatzversicherung die unfallbedingten Rückführungskosten. Der Versicherte hat die Möglichkeit sich im Krankenhaus vom Chefarzt behandeln zu lassen, das heißt, dass alle Operationen, alle Visiten und Untersuchungen vom Chefarzt ausgeführt werden. Wenn man die Leistungen von der Versicherung nicht benötigt, bekommt man Krankenhaustagesgeld ausbezahlt. Man bekommt die Bereitstellungskosten für Telefon und Fernseher erstattet. Wenn der Versicherte zum Beispiel, sieben Tage in einen Dreibettzimmer verbringt, bekommt er die Differenz zu den Leistungen von einer Einbettzimmerunterbringung ausbezahlt.

Was sollte man bei einer Krankenhauszusatzversicherung beachten?

Bei vielen Versicherungsleistungen muss der Versicherte eine bestimmte Wartezeit einhalten, bevor man die Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen kann. Um so jünger man zu Beginn der Versicherungszeit ist, desto billiger ist der Versicherungsbeitrag den man bezahlen muss.