Gesetzliche Krankenversicherung

 

Allgemein:
Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Pflege-, Unfall-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung die wichtigste Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Ihre Aufgabe ist es, dass Wohlergehen der Versicherten sicherzustellen, das heißt deren Gesundheitszustand aufrechtzuerhalten oder zu bessern. Im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen hat jeder die Möglichkeit, sich bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zu versichern. Dabei richten sich die Beiträge nicht nach den persönlichen Risiken und Vorerkrankungen des Versicherten, wie es bei den privaten Kassen üblich ist. Zudem haben alle gesetzlich Versicherten denselben Leistungsanspruch. Die gesetzlich Versicherten, stellen die weitaus größere Gruppe dar. 85 % der Deutschen sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, lediglich 15% sind privatversichert. Zu den gesetzlich Versicherten zählen auch Pflichtversicherte, Familienversicherte und freiwillig Versicherte. Familienversicherte sind Ehepartner und Kinder, die beim Verdiener mitversichert sind. Freiwillig Versicherte sind jene Versicherten, die nicht mehr pflichtversichert sind oder aus der Familienversicherung heraus gefallen sind.

Kosten:
Der Beitragssatz für die gesetzlich Versicherten beträgt derzeit in ganz Deutschland einheitlich 15,5%. Er sinkt zum ersten Juli 2009 auf 14,9%. Zudem werden bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel Zuzahlungen fällig beziehungsweise es ist eine Eigenbeteiligung zu leisten. Bei Arzneimitteln sind zwischen 5 und 10 Euro selber zu tragen. Zudem wird pro Quartal eine Praxisgebühr von 10 Euro fällig. Diese muss bei einem Arztbesuch einmalig im Vierteljahr entrichtet werden. Weitere Arztbesuche sind dann jeweils kostenfrei. Auch bei Behandlungen die nach einer Überweisung durch einen anderen Arzt durchgeführt werden, muss die Praxisgebühr nicht erneut entrichtet werden. Bei Krankenhausaufenthalten sind pro Kalendertag 10 Euro selbst zu zahlen, allerdings höchstens für 28 Tage. Alle darüber hinaus gehenden Tage sind nicht mit weiteren Kosten für die Versicherten verbunden. In Härtefällen hat die Krankenkasse teilweise die Eigenanteile des Versicherten zu übernehmen, wenn sie dessen Belastungsgrenze überschreiten.

Leistungen:
Bei den Leistungen müssen drei größere Gruppen unterschieden werden, die Leistungen zur Verhütung von Krankheiten beziehungsweise deren Verschlimmerung, die Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten und die Leistungen zur Behandlung von Krankheiten. Unter die erste Gruppe fällt neben Vorsorgeuntersuchungen, Prävention und Selbsthilfe auch die Schwangerschaftsberatung. Zu der zweiten Gruppe gehören die allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen und die Kinderuntersuchungen. Die dritte Gruppe umfasst einen ganzen Katalog von Leistungen. Hierzu gehört jede Form der ärztlichen Behandlung. Auch die Psychotherapie ist hier mit eingeschlossen. Des Weiteren fällt hierunter auch die Versorgung des Patienten mit Arzneimitteln, Verbandsmaterial und Ähnlichem. Außerdem beinhaltet diese Gruppe auch die stationären Behandlungen. Zuletzt ist die häusliche Krankenpflege beziehungsweise die Krankenpflege im Allgemeinen als Teil dieser Gruppe zu nennen. Lohnenswert ist auf jeden Fall ein Versicherungsvergleich.