Das Schüler Bafög
Allgemeine Informationen zum Schüler Bafög
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz( Bafög) ermöglicht jugendlichen und jungen Erwachsenen eine geeignete Ausbildung zu absolvieren. Ganz gleich ob die Eltern diese Ausbildung finanzieren können oder nicht. Durch die neue Regelung des Bafög werden die Bedarfssätze für den Beginn der Ausbildung oder des Studiums um 10 Prozent angehoben. Die Freibeträge der Eltern steigt um 8 Prozent, je Schuljahr. Nebenbei können die Auszubildenden einen 400 Euro Job nachgehen, ohne das die Leistungen gekürzt werden.
Falls Auszubildende ein Kind haben, können diese einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
Ausländische Auszubildende werden vom Bafög, ohne die Erwerbsdauer der Eltern zu berücksichtigen, gefördert, damit diese die gleichen Chancen erhalten. Aber auch Auszubildende, die teilweise im Ausland ihre Ausbildung absolvieren, können leichter gefördert werden.
Die Ausbildung soll nicht an den fehlenden mitteln des Ehegatten oder der Eltern scheitern. Deshalb ist das Ziel des Bafög allen Auszubildenden eine Ausbildung zu ermöglichen, ganz gleich der wirtschaftlichen und sozialen Lage.
Berechtigung zum Erhalt von Bafög
Bafög erhalten deutsche Praktikanten und Auszubildende, aber auch ausländische Auszubildende und Studenten. Sofern die angestrebte Ausbildung auch absolviert und nicht abgebrochen wird.
Das Mindestalter von 30 Jahre sollte nicht überschritten sein, es gibt aber einige ausnahmen dafür. So können berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung, die aber aufgrund beruflicher Veränderungen an einer Hochschule eingeschrieben worden sind, gefördert werden. Aber auch Personen, die aufgrund von Krankheiten oder familiären Gründen, die Ausbildung nicht absolvieren konnten, können gegebenenfalls vom Bafög gefördert werden.
Ist das 4. Fachsemester beendet oder eine Zwischenprüfung absolviert, so müssen die Auszubildenden einen Leistungsnachweis erbringen, um weiterhin gefördert zu werden.
Die Voraussetzungen um Bafög zu erhalten
Die erste Ausbildung wird gefördert, gegebenenfalls auch der zweite Bildungsweg und deren weiteren Ausbildung. Ein Studiengang, der auf einen Bachelor- Studiengang aufbaut ist somit auch förderungsfähig. Eine Zusatz- ergänzungs- oder Zweitausbildung, werden nicht mehr gefördert. Sollte man einen Fachrichtungswechsel vor dem 4. Fachsemester vornehmen, erlischt das BAföG nur dann, wenn kein triftiger Grund vorhanden ist.