Riester Rente

Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Die Beiträge werden in der Ansparphase in förderfähige Sparformen (z.B. Rentenversicherung) eingezahlt. Der Staat unterstützt die Riester-Rente durch Zulagen (Grund-/Kinderzulage), die Aufwendungen für die Riester-Rente (Zulagen inkludiert) können von der Steuer abgesetz werden. Nachgelagerte Besteuerung, d. h. die Leistungen aus der Riester-Rente sind erst in der Auszahlungsphase steuerpflichtig. Dann ist laut Erfahrungen der Steuersatz geringer als in der Ansparphase. Dies lässt sich gut durch einen Riester Vergleich testen.

Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?

Die Förderung erhalten u. a.: rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Berufs-/Zeitsoldaten, Auszubildende, Anwärter und Referendare, Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern während der zu berücksichtigten Kindererziehungszeit. Und Personen, die nicht zu diesem begünstigten Personenkreis gehören, aber mit einer Person verheiratet sind, die die angegebenen Voraussetzungen erfüllt, erhalten ebenfalls die staatlichen Zulagen (z. B. Selbständige oder zur Zeit nicht berufstätige Ehepartner)

Gibt es eine Zulagenförderung?

Zum Erhalt der vollen Förderung, müssen 4 Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in die Riester-
Rente eingezahlt werden. Die Zulagen fließen in die Riester-Rente mit ein. Sie verringern den sogenannten Eigenbetrag, den sie selbst aufbringen müssen.
Seit dem Jahr 2008 erhalten alle schier Förderberechtigten, vor Beendigung des 25. Lebensjahr einen einmaligen Bonus für Berufseinsteiger.

Kann man dadurch Steuern sparen?

Die Aufwendungen für die Riester-Rente können wie oben erwähnt steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage. In diesem Fall wird
die Zulage mit der Vergünstigung der Steuer verrechnet und der Differenzbetrag dessen wird als Steuerrückzahlung erstattet.

Was sind die Vorteile der Riester-Rente?

- Förderung der Einzahlungen mit staatlichen Zulagen
- eventuelle Einsparen von Steuern durch den Sonderausgabenabzug
- Garantie aller Einzahlungen und staatlichen Zulagen zu Beginn der Rentenzahlung
- Schutz des angesparte Vermögens im Fall von Arbeitslosigkeit vor Zugriff des Staates
- Flexible Anpassung oder Aussetzung der Sparraten je nach Lebenssituation
- Sicherheit des Ersparten über eine lebenslange zusätzliche Privatrente
- Möglichkeit für den Ehepartner das angesparte Vermögen durch Übertragung auf einen eigenen
Altersvorsorgungsvertrag zu vererben