Die Lohnbuchhaltung

 

Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung der Angestellten und Arbeiter einer Firma. Dazu gehört die Pflege der Personalstammdaten, die Erstellung aller notwendigen Bescheinigungen für den Arbeitnehmer, aber auch betriebliche Meldungen.

Arbeitnehmer

Zu den Arbeiten eines Lohnbuchhalters gehört das ordnungsgemäße Ausfüllen, aller vom Arbeitnehmer benötigten Formulare. Das kann eine Verdienstbescheinigung sein, die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit oder auch formlose Bescheinigungen über die Betriebszugehörigkeit.

Arbeitgeber

Hier fällt schon einiges mehr an. Vor allem die Zuarbeit zur Buchhaltung der Firma, das Führen der Jahreslohnkonten der Beschäftigten, sowie die Erstellung der gesetzlich vorgeschrieben Meldebescheinigungen. Diese betreffen vor allem die Lohnsteuervoranmeldung für das Finanzamt, sowie die Beitragsabrechnung an die jeweiligen Krankenkassen. (Duevo) In vielen Firmen wird von der Lohnbuchhaltung auch die Führung und Kontrolle der Zeitkonten bei Gleitzeitarbeit mit übernommen.

Abrechnung der Krankenkassenbeiträge

In Deutschland gibt es gesetzliche, sowie auch private Krankenkassen denen ein Arbeitnehmer beitreten kann. Die Pflege der Krankenkassenstammdaten ist deshalb unbedingt notwendig, damit eine richtige Abführung der Krankenkassenbeiträge gewährleistet werden kann. Es ist so, das der Arbeitgeber eine Hälfte der Beiträge zahlt, die andere Hälfte wird dem Arbeitnehmer gleich vom Bruttolohn abgezogen, und somit der gesamt fällige Betrag vom Arbeitgeber direkt an die jeweilige Krankenkasse abgeführt.
Da die Anzahl der bestehenden Krankenkassen mehr als sich verdoppelt hat, in den letzten Jahren, ist das eine verantwortungsvolle Aufgabe der Lohnbuchhaltung. Es gibt neben der zahlreichen Privatkrankenkassen auch bei den gesetzlichen ein breites Angebot. Noch immer sind der größte Teil der Arbeitnehmer in den Allgemeinen Ortskrankenkassen, kurz AOK, versichert. Aber auch Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Knappschaft und diverse Ersatzkassen, zum Beispiel: Barmer Ersatzkrankenkasse, werden von den Arbeitnehmern gewählt.
Alle Krankenkassen unterscheiden sich kaum noch durch ihre Leistungen, nur die Beitragshöhe kann abweichend sein.
Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung,) werden zusammen an die jeweilige Krankenkasse gezahlt: Diese sind dann verpflichtet, sie an die zuständigen Sozialversicherungsträger weiterzuleiten.

Beispiel: AOK - Seit dem 1. Januar 2009 sind die Beiträge gesetzlich vorgeschrieben und betragen: Krankenversicherung - 15,5 %, 7,3 % trägt der Arbeitnehmer, 7,3 % + 0,9 % gesetzlicher Zusatzbeitrag der Arbeitnehmer. Arbeitslosenversicherung - 2,8 %, 1,4 % trägt der Arbeitnehmer, 1,4 % der Arbeitgeber.
Rentenversicherung - 19,9 %, 9,95 % trägt der Arbeitgeber, 9,95 % der Arbeitnehmer.
Pflegeversicherung: - 1,95 %, für kinderlose beträgt der Beitragssatz 2,2 % wovon auch wieder 2,2 % der Arbeitgeber, 1,1 % der Arbeitnehmer selbst übernehmen muss.