Auswirkungen der Finanzkrise auf die Rürup-Rente

 

Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente gibt es seit 2005. Sie wurde nach ihrem Erfinder Bert Rürup benannt und ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung. Ihre Vorteile: eingezahlte Versicherungsbeiträge sind Konkurs- und pfändungssicher und müssen auch im Hartz IV-Fall nicht angegriffen werden, Versicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Ihr Nachteil: erst ab dem 60. Lebensjahr und nur als lebenslange Rente auszahlbar, Einmalauszahlung ist nicht möglich, nur an Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner vererbbar, Auszahlungen sind voll zu versteuern.

Es gibt drei unterschiedliche Rürup-Renten-Versionen: Einzahlungen in eine fondsgebundene Rentenversicherung, die durch Investitionen in Indexfonds höhere Renditen bietet als die zweite Variante, bei der in klassische private Lebens- oder Rentenversicherungen eingezahlt wird, die zwar besonders sicher sind, aber dafür Abstriche bei der Rendite hinnehmen. Drittens gibt es die Möglichkeit, in britische Rentenversicherungen einzuzahlen, die auch in Aktien investieren und so die Chancen, aber auch die Risiken der Aktienmärkte nutzen, dafür höhere Renditen bieten können.


Auswirkungen der Finanzkrise auf die Rürup-Rente

Die klassische Rürup-Rente ist von der Finanzkrise genauso wenig betroffen wie die gesetzliche Rente (diese wird im "Umlageverfahren" finanziert werden, d. h. eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge werden umgehend wieder zur Finanzierung der Renten eingesetzt und nicht am Kapitalmarkt investiert), da sie nur in sichere Anlagen investiert.

Wer hingegen in eine fondsgebundene Rentenversicherung einbezahlt, kann durch die Finanzkrise möglicherweise Verluste hinnehmen müssen, da bei der fondgebundenen Rentenversicherung in einen höheren Aktienanteil investiert wird. Zum Vergleich: bei der Kapital-Lebensversicherung dürfen laut gesetzlicher Vorgabe höchstens 35 % in Immobilien, festverzinsliche Wertpapiere und Aktien investiert werden. Die deutschen Lebensversicherer haben jedoch durchschnittlich nur 11 % in diese Bereiche angelegt. Sollte ein Versicherer insolvent werden, wird die Garantieverzinsung (zurzeit 2,25 %) durch die Auffanggesellschaft "Protektor" übernommen.

Bei Fondsgebundenen Versicherungen gibt es jedoch keine Garantie, hier hängt die Rendite vom Ertrag der Aktien ab. Vor allem Bank- und Versicherungsaktien, die bisher als verhältnismäßig sicher galten und in die viele Pensionskassen investiert haben, sind von der derzeitigen Finanzkrise betroffen.

Es lässt sich kaum vorher sagen, in welchem Ausmaß die Rentenzahlungen von der Finanzkrise betroffen sein werden: Erholen sich die Aktienkurse in absehbarer Zeit, sind die Auswirkungen kaum spürbar, erholen sie sich jedoch nicht, werden diejenigen, die in wenigen Jahren ihre Rente beanspruchen werden und eine aktiengebundene Form der Rürup-Rente gewählt haben, eine geringere Rente ausgezahlt bekommen als ursprünglich berechnet.