Auswirkungen der Finanzkrise auf die Riesterrente
Riesterrente
Die Riesterrente ist ein Instrument zur Ergänzung der staatlichen Altersvorsorge. Der Staat fördert diese privat finanzierte Rente durch Zahlung von Zulagen und den Abzug von Sonderausgaben im Rahmen der Steuerklärung.
Die Riesterrente wird deshalb so bezeichnet, weil der damalige Bundesarbeitsminister Walter Riester eine Zulagenförderung im Rahmen einer privaten Altersvorsorge vorgeschlagen hatte. Die Begründung oder der Anlass lag in der Tatsache, dass das Nettorentenniveau bei der Einführung der Rentenreform von 70 % auf 67 % im Jahre 2000/2001 gesenkt wurde.
Eigenschaften der Riesterrente
Jeder Zulageberechtigte kann eine Riesterrente beantragen. Die eingezahlte Summe muss in Ihrer Höhe auch mindestens wieder ausgezahlt werden. Das angesparte Riestergeld ist pfändungssicher. Ein Anbieterwechsel mit dem angesparten Kapital ist genauso möglich, wie auch ein Tarifwechsel beim selben Anbieter. Für die Berechnung von ALG II darf das eingezahlte Riesterkapital nicht angerechnet werden.
Funktionsweise
Die Riesterrrente darf nur als Leibrente als eine lebenslange Rente oder in Form eines Auszahlungsplans ausgezahlt werden. Die Leistungen können frühestens ab dem 60 Lebensjahr erbracht werden.
Finanzkrise
Durch den Ausbruch der Immobilienkrise in den USA kam es zu einem Absturz der Aktienkurse der Hypothekenbanken. Diese Banken hatten Kredite vergeben, ohne genügend Sicherheiten bei den Kreditnehmern zu verlangen. Die Folge war, dass die Rückzahlung der Kredite nicht mehr zu realisieren war.
Somit kam es zum Zusammenbruch wie bei einem Domino Effekt in der gesamten Branche. Nur die Stützung der
Banken durch neue Kredite seitens der Regierung verhinderte die totale Pleite.
Auswirkungen der Krise auf die Riesterrente
Die Anbieter der Riesterrente sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Einlagen und Zulagen mit Eintritt des Rentenalters zu garantieren. Es gibt einen Garantiezins bei der Riesterrente ( zur Zeit 2,25 % ) und eine
nicht garantierte Überschussbeteiligung. Sollte ein Anbieter pleite gehen, so übernimmt eine Auffanggesellschaft
die weitere Auszahlung. Bei Riesterbanksparplänen wird die Verzinsung aus einer Kombination von verschiedenen Zinssätzen generiert. Die Sicherung des eingezahlten Kapitals erfolgt über den Einlagefonds des jeweiligen Bankinstituts. Bei fondsgebundenen Riesterverträgen wirken sich die stark gefallenen Aktienkurse jedoch auf die mögliche Wertentwicklung aus. Viele Fondsgesellschaften haben Ihre Aktienanteile umgeschichtet in Rentenpapiere, da der Kursverfall der Aktienkurse rapide anstieg. Die Folge ist jedoch, dass
die Kunden nicht nur Buchverluste, sondern reale Verluste Ihrer Werte hinnehmen müssen.