Rechtsschutzversicherung
Auswirkungen der Finanzkrise auf Rechtsschutzverischerungen
In guten Zeiten wird wenig geklagt. Das gilt für das Gespräch in der Bevölkerung wie auch für die Klagen vor Gericht. Man denke an die Zeiten von vor einem Jahr zurück. Noch war die Finanzkrise ein kleines Gerücht von Ferne, ein Hüsteln jenseits des Atlantiks. Dann kam der Fall Lehmann, der dann auch zu einem Fall der Bank Lehmann wurde. An diesem Punkt fingen die Menschen zu klagen an.
Geklagt wurde zunächst im kleinen Kreis, dann in der Boulevardpresse.
Die Klagen
An der Börse gibt es ja ein Sprichwort „Neues Spiel, neues Glück. Wer weint der kriegt sein Geld zurück“. Eigentlich ist das ungerecht, wer gespielt hat, der müsste auch für die Folgen gerade stehen. Natürlich ist aber dennoch, dass Menschen sich bei einem drohenden Geldverlust versuchen zu wehren. Wenn man selbst betroffen ist, dann wird man gerade bei einem Lehmann Papier versuchen, sein Geld zurückzubekommen. Genau dies versuchen unzählige Anleger. bei manchen mag die Empörung auch gerechtfertigt sein. Seriöse Banken haben mit sanftem oder weniger sanftem Druck Papiere verkauft, die Provisionen brachten. Die Banken borgten den Papieren die Seriosität die ihnen eigentlich fehlten. Die selben Menschen, die nie in ihrem Leben Papiere von Lehmann gekauft hätten, kauften diese Papiere von heimischen Banken, Wie die Belehrung im Bankzimmer ausgesehen haben mag, dürfte sich im Einzelfall schwer nachvollziehbar sein. Manch einmal kommt es auch auf die Tonlage an, wie etwas gesagt wurde. Gefahren kann man mit Betonung oder ohne Betonung erwähnen.
Die Rechtsschutzversicherung
Eine Klage vor Gericht ist nicht umsonst sondern es werden je nach Streitfall Gebühren für die Klage fällig. Die Gebühren können sich leicht in der Größenordnung von dem ursprünglichen Streitwert bewegen. Somit besteht für jemand, der in der Finanzkrise gegen die Hausbank klagen will oder muss, nicht nur eine Chance auf Erfolg sondern auch das Risiko, dem verlorenen Geld noch weiteres Geld, das er nicht hat, hinter her zu werfen. Hier kann die Rechtsschutzversicherung zum Zuge kommen. Eine Rechtsschutzversicherung kann das Prozesskostenrisiko vom Kläger wegnehmen.
Mehr Information hierzu und zum Thema Rechtsschutzversicherung Vermieter.
Wann muss die Versicherung Deckung leisten
Die Versicherung muss nur unter bestimmten Voraussetzungen Deckung leisten, Zunächst darf die Leistung nicht aus der Police ausgenommen sein. Einige Geschäfte wie Spekulationsgeschäfte sind aus dem Leistungskatalog der Versicherung ausgenommen. Der nächste Punkt ist die Erfolgsaussicht. Ein sinnloser Prozess wird von der Versicherung nicht gedeckt. Das kann bei der Lehmann Pleite zunächst Standard Standpunk der Versicherung sein. Man muss nachweisen, dass man falsch beraten worden ist. Das muss man zunächst mit Beweisen bei der Versicherung glaubhaft machen. Diese kann die Unterlagen würdigen und unter Umständen Deckung verweigern. Dann muss man vor der eigentlichen Klage gegen die Rechtsschutzversicherung klagen. Es gibt Anwälte, die halten eine Klage dann für sinnvoll, wenn das Gericht eine Beweisaufnahme starten möchte. Dann hat man gute Chancen gegenüber der eigenen Versicherung. Die Hürde für die Klage ist dann geringer, man muss den Beweis ja erst in der Hauptverhandlung führen.
Fazit
Die Aussichten für eine erfolgreiche Klage gegen die Hausbank sind gemischt. Es kommt auf den Einzelfall an. Die Chance, dass wenigstens der Prozess gegen die Bank geführt werden kann, ist durch eine Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung gegeben. Im Zweifelsfall sollte man gegen seine Versicherung im Vorfeld klagen.