Kfz Versicherung über Eltern abschließen

 

Wenn junge Menschen erwachsen werden, dann möchten sie ganz schnell ihre neue Freiheit genießen. Dazu gehört es, dass man den Führerschein macht und sich in sein eigenes Auto setzt und einfach losfährt. Aber ein Auto zu unterhalten ist mit einer Menge Kosten verbunden. Einen großen Teil dieser Kosten nimmt der Posten der Versicherung ein. Gerade für einen Fahranfänger sind die Beitragsprämien der Kfz-Versicherung sehr hoch, da diese ja noch keine Fahrpraxis haben und sich obendrein auch noch keinen Schadenfreiheitsrabatt erarbeiten konnten. Um die Kosten ein wenig zu reduzieren, lassen die meisten der jungen Fahranfänger ihre Fahrzeuge über die Eltern versichern.

Welchen Nutzen hat man dabei?
Wer sich dazu entschließt, die Kfz-Versicherung über seine Eltern abzuschließen, spart in erster Linie Kosten. In der Regel melden die Eltern das Fahrzeug ihres Kindes als Zweitwagen an. Eine solche Zweitwagenversicherung ist in der Einstufung bereits besser gestellt, als dies bei einer normalen Einstufung eines Fahranfängers der Fall wäre. Der Zweitwagen wird in der SF-Klasse ½ eingestuft und überspringt somit die beiden Klassen 0 und S. Allein durch diese Maßnahme wird die Beitragsprämie schon fast um die Hälfte reduziert. Es gibt sogar Versicherungsgesellschaften, die bieten ihren Kunden an, den Zweitwagen zum gleichen Tarif zu versichern, der bereits für den Erstwagen gilt. In einem solchen Fall kann man den Beitragssatz dann noch mal um einiges verringern.

Doch Kostenersparnis ist nicht der einzige Grund, warum sich eine Kfz-Versicherung über die Eltern lohnt. Es geht ja auch darum, dass die Kinder irgendwann einmal einen eigenen Versicherungsvertrag für ein Auto abschließen. Dann würden sie aber wieder wie ein Anfänger behandelt, da sie sich ja keinen SF-Rabatt erarbeitet haben. Doch das stimmt in diesem Fall nicht. Der Schadenfreiheitsrabatt, der über die Zweitwagenversicherung der Eltern erwirtschaftet wurde, kann von den Kindern anschließend übernommen werden, sodass den Kindern beim Abschluss der ersten eigenen Versicherung kein Nachteil entsteht.