Was sind die Voraussetzungen für den Führerschein mit 17
Führerschein mit 17 - das ist der Traum eines jeden Teenagers! Doch welche Voraussetzungen sind hierfür nötig?
Neben der normalen Führerscheinausbildung für die Klasse B oder BE, die mit 16 1/2 Jahren und natürlich nur mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten, begonnen werden kann und dann selbstverständlich auch bestanden werden muss, kommt es in der Fahrerlaubnis im Wesentlichen auf die Begleitperson an, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres immer mitfahren muss. Erst mit 18 Jahren erhält der Inhaber des "Führerscheins mit 17" einen "normalen" Führerschein und kann dann auch alleine und außerhalb von Deutschland unterwegs sein. Der "Führerschein mit 17", der eigentlich unter dem Begriff "Begleitetes Fahren" seine rechtliche Grundlage findet ist zunächst ein Modellprojekt und nur innerhalb von Deutschland gültig.
Für das "Begleitete Fahren" gelten also folgende Bedingungen: Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit fünf Jahren selbst Besitzer des Führerscheins der Klasse B oder BE sein. Außerdem darf die Begleitperson nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg besitzen. Während der Fahrt muss die Begleitperson verkehrstüchtig sein und weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben - für den Fahranfänger gilt natürlich auch mit 17 Jahren ein komplettes Alkoholverbot. Beim Antrag für den "Führerschein mit 17" muss die Begleitperson schon namentlich mit angegeben werden - insgesamt maximal 5 verschiedene Personen, die natürlich oben erwähnte Voraussetzungen erfüllen.
Interessant ist noch die Tatsache, dass die Probezeit für den Führerschein in dem Fall des "Begleiteten Fahrens" auch schon mit Aushändigung der Prüfbescheinigung für selbiges beginnt und nicht erst mit Erteilen des Führerscheins ab 18 Jahren. Wer also schon an seinem 17. Geburtstag den "Führerschein mit 17" erhält fährt ab seinem 19. Lebensjahr bereits ohne Probezeit.