Private Unfallversicherung

 

Allgemein:

Die private Unfallversicherung gewährt den bei dem Vertragsabschluss angegebenen Personen im Versicherungsfall Finanzhilfen oder zahlt eine Unfallrente aus. Die private Unfallversicherung tut dies, anders als die gesetzliche, ohne Einschränkungen, d.h. in der Regel zu jeder Zeit weltweit. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten nur bei Schülern, Studenten, Auszubildenden und Arbeitnehmern – jeweils an der Arbeitsstätte, also in der Schule, der Universität oder dem Arbeitsplatz. Der Weg dorthin ist mit abgesichert. Bei Unfällen im privaten Raum haftet die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht. Für den Unfall auf der Urlaubsreise oder beim Baumschnitt im Garten muss man sich also zusätzlich privat absichern, um im Schadensfall Finanzhilfen in Anspruch nehmen zu können. Dabei gilt es, verschiedene Unfallversicherungen zu unterscheiden. Bei manchen Verträgen wird im Schadensfall eine Einmalzahlung ausgeschüttet, bei anderen eine monatlich fortlaufende Gebühr. Zudem gibt es Unfallversicherungen mit Renten- oder Kapitalleistungen. Zu beachten ist, dass der Versicherungsfall nur bei Unfällen eintritt. Was als Unfall zählt und was nicht, ist gesetzlich geregelt. Schlaganfälle oder Herzinfarkte zählen zum Beispiel nicht dazu.

Leistungen:

Grundsätzlich können Leistungen nur bei Unfällen beansprucht werden, die dauerhafte körperliche oder geistige Schäden hervorgerufen haben. In welchen Fällen die Versicherung die Kosten trägt, ist von Unfallversicherung zu Unfallversicherung unterschiedlich. Teilweise werden kosmetische Operationen, die der Behebung von Entstellungen durch Unfälle dienen, mitversichert, fast immer eingeschlossen sind Zahlungen im Todesfall. Zudem wird meist ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Ziel ist es, die Angehörigen bei einer dauerhaften Beeinträchtigung des Geschädigten oder bei dessen Tod finanziell abzusichern. Dies geschieht dann entweder durch die Zahlung eines einmaligen Betrages oder aber durch das Zahlen einer monatlichen Rente. Sonderzahlungen im Todesfall werden ausgezahlt, wenn der Betroffene innerhalb eines Jahres an den Folgen seines Unfalls verstirbt. Im Vergleich zu den gesetzlichen Unfallversicherungen zahlen die privaten auch schon bei geringstem Invaliditätsgrad. Die Beeinträchtigung muss dazu allerdings bis spätestens ein Jahr nach Eintreten angezeigt werden.

Kosten:


Die Kosten für eine Private Unfallversicherung sind jeweils abhängig von den mit der Krankenkasse vereinbarten Leistungen.