Arbeiten und Schule

 

Welche Gruppen von Personen sind gemeint?

Schüler ab einem Alter von 13 Jahren. Schüler, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen laut Gesetz keinerlei Arbeit oder Nebenjob neben der Schule ausüben.

Wie viel und wie lange darf ein Schüler arbeiten?


Schüler ab 13 Jahren dürfen in Deutschland zwei Stunden pro Tag arbeiten, jedoch nicht vor der Schule und nicht nach 18 Uhr.
Schüler ab der neunten Klasse dürfen sieben Stunden pro Tag arbeiten, jedoch höchstens 35 Stunden pro Woche.
Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten, ausgenommen sind harte körperliche und risikoreiche Tätigkeiten. Diese dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgeübt werden. Haben Schüler freitags früher Schluss als an den anderen Tagen dürfen sie an den anderen Wochentagen 8,5 Stunden arbeiten.
Zudem dürfen Schüler zwischen 20:00 und 06:00 Uhr nur ausnahmsweise arbeiten, sowie an Samstagen und Sonntagen, zum Beispiel in Bäckereien.
Außerdem ist es minderjährigen Schülern untersagt, jegliche Kraftfahrzeuge, wie Gabelstapler oder Traktoren, zu führen.

Welche Versicherungspflichten sind bei einem Nebenjob als Schüler zu beachten?


So lange ein minderjähriger Jugendlicher hauptsächlich der Schule nachkommt und nur nebenberuflich einer Tätigkeit nachgeht, zum Beispiel einem 400€- oder Minijob, ist er familienversichert.
Familienversichert bedeutet, dass er oder sie immer noch durch die Krankenversicherung der Eltern oder Erziehungsberechtigten mitversichert ist. Bei dauerhaften Tätigkeiten muss der Schüler dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte zukommen lassen.

Was sind angebrachte Nebenjobs für Schüler?


Viele Schüler, die gerade 13 Jahre alt sind, sammeln ihre ersten Berufserfahrungen mit dem Verteilen und Austragen von Zeitungen, Magazinen oder Werbeprospekten. Diese Tätigkeit wird zumeist nicht nach Stunden sondern nach Anzahl verteilter Einheiten vergütet. Eine weitere beliebte Tätigkeit unter Jugendlichen ist Babysitten.
Erst ab 15 Jahren dürfen andere Tätigkeiten, wie zum Beispiel Aushilfsjobs in Supermärkten oder anderen Tätigkeitsbereichen ausgeübt werden, die den Jugendlichen weder in körperlicher noch in seelicher Hinsicht zu sehr belasten.