Aktien
Aktien sind die Beteiligung an einer Gesellschaft, die durch den Verkauf dieser Wertpapiere neues Kapital in das Unternehmen fließen lassen möchte. Die Aktien der meisten Aktiengesellschaften werden an einer oder mehrere Börsen gehandelt. Aktien verkörpern folgende Rechte: Gewinnanspruch, Teilnahmerecht an der Hauptversammlung, Stimmrecht, Anspruch auf Teile des Liquidationserlös, Anspruch auf Information vom Vorstand. Man unterscheidet verschieden Arten von Aktien.
Inhaberaktie
Die Übertragung von Inhaberaktien erfolgt formlos, lediglich durch die Einigung und Übergabe des Papiers. Normalerweise geschieht dies mittels Umbuchung des stücklosen Papiers zwischen den beiden Depots ohne eine körperliche Übergabe. Bis zum Jahr 2000 waren Inhaberaktien in Deutschland eindeutig die vorherrschende Aktienform gewesen, anders als in vielen anderen Ländern, wo Namensaktien die üblichste Aktienform sind.
Namensaktie
Namensaktien laufen auf den Namen des Aktionärs. Sie können nur durch Zession laut Vorschriften des BGB oder durch Indossament erfolgen. Seit Anfang 1997 ist in Deutschland die für Inhaberaktien mögliche Girosammelverwahrung auch für Namensaktien anwendbar, wodurch die Handhabung beider Aktientypen weitgehend gleichgestellt ist. Zusätzlich zum Vorgehen bei der Inhaberaktie muss eine Übertragung von Namensaktien der Gesellschaft gemeldet werden, da dort die Umtragung im Aktienbuch vorgenommen wird. Gegenüber der Gesellschaft gilt derjenige als Aktionär, welcher im Aktienbuch eingetragen ist. Die so erreichte Information über die Identität über den Aktionär ist der wichtigste Vorteil für die Aktiengesellschaft im Vergleich zur Inhaberaktie.
Vinkulierte Namensaktie
Im Sinne des § 68 Absatz 2 Aktiengesetz können Namensaktien vinkuliert werden, dass heißt gebunden sein. So kann der Eintritt unerwünschter Aktionäre ausgeschlossen werden. Diese Möglichkeit erstreckt sich auf das Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung. Eine solche Verweigerung darf nur aus wichtigen Gründen seitens der Aktiengesellschaft ausgesprochen werden. Die Verweigerungsgründe können in der Satzung festgeschrieben werden.
Nennwert – und Stückaktien
Bis 1998 gab es in Deutschland nur die Nennwertaktie, da die Stückaktie bis dahin verboten war. Der Unterschied beider Typen ist nicht bedeutend. So hat die Stückaktie auch einen rechnerischen Nennwert, der durch ihren Anteil am Grundkapital berechnen lässt. Hinderlich war in der Vergangenheit der Zwang zu einem Nennwert von einem Euro oder einem Vielfachen davon im Zusammenhang mit der Umstellung von der Deutschen Mark auf den Euro. Viele Gesellschaften stellten deshalb lieber auf nennwertlose Aktien um, die einen krummen rein rechnerischen Wert haben dürfen.
Stamm – und Vorzugsaktien
Eine Stammaktie ist eine Aktie, die dem Inhaber die für den Normalfall vorgesehenen Rechte gewährt. Vorzugsaktien beinhalten Sonderrechte. Man unterscheidet dabei in absolute Vorzüge, wenn es im Vergleich zur Stammaktie nur Vorteile gibt und in relative Vorzüge, was in Deutschland besonders in Form des Stimmrechtsauschluss der Fall ist. Die beiden wichtigsten Vorteile einer Vorzugsaktien wird im Aktiengesetz selbst formuliert: „Die Aktie kann verschiedene Rechte gewähren, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens.“